Brandmeldeanlage

 

Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage aus dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfängt, auswertet und dann reagiert. Als Reaktion können verschiedene technische Einrichtungen angesteuert werden, z. B.:

 

  • Weiterleitung einer Brandmeldung an die ständig besetzte Leitstelle der örtlichen Feuerwehr;
  • Auslösung einer internen Alarmierung, um vor der Weiterleitung zur Feuerwehr kontrollieren zu können, ob ein Täusch- oder Fehlalarm vorliegt;
  • Auslösung einer Alarmierung zur Räumung eines Objektes;
  • Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen;
  • Ansteuerung von Aufzügen;
  • Schließen von Feuerschutzabschlüssen;
  • Auslösung einer Objektlöschanlage, z. B. CO 2-Löschanlage.

 

Zur Detektierung von (Brand-)Ereignissen werden Brandmelder unterschiedlicher Kenngrößen (z. B. Rauch, Temperatur, Flammen etc.) verwendet. Auch eine Feuerlöschanlage kann zur Detektierung eines Brandes dienen (Platzen eines Sprinklerfässchens).

Meistens werden Brandmeldeanlagen in besonders gefährdeten Gebäuden, wie Flughäfen, Bahnhöfen, Universitäten, Schulen, Firmengebäuden, Fabrikhallen, Altenwohnheimen oder Krankenhäusern installiert. Die Pflicht zu einem Einbau einer auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist im Bauordnungsrecht im Rahmen von Sonderbauvorschriften geregelt. Gegebenenfalls kann die Bauaufsicht den Einbau einer Brandmeldeanlage mit der Baugenehmigung fordern. Sie kann auch aus versicherungstechnischen Aspekten zur Begrenzung einer Versicherungsprämie vorgesehen werden.

Für die Planung bauordnungsrechtlich erforderlicher Brandmeldeanlagen werden in der Regel die Anforderungen der DIN 14675 herangezogen. Versicherungstechnisch erforderliche Anlagen müssen den Anforderung der VdS 2095 entsprechen. Für die Ausführung und die Bauteile werden in der DIN VDE 0833-2 Vorgaben getroffen. Die Bauteile selbst sind in der Normenreihe DIN 54 definiert.

In vielen Bundesländern müssen zukünftig auch Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In manchen Bundesländern sind sie bereits Pflicht. Diese sogenannten Rauchwarnmelder (nach DIN 14676) sind im Grunde genommen kleine Brandmeldeanlagen, bestehend aus einer detektierenden und einer alarmierenden Einheit.

Der Vorteil der Brandmeldeanlage besteht darin, dass ein Brand unabhängig von der Anwesenheit von Personen frühzeitig erkannt wird und Maßnahmen eingeleitet werden können. So können die durch die Brandmeldeanlage alarmierten Personen schnell eingreifen und Brände möglicherweise schon in der Entstehungsphase löschen. In Bereichen, in denen Personen schlafen (z.B. Hotels) kann eine Brandmeldung in Verbindung mit einer Alarmierung ein wesentliches Element für den Personenschutz sein. Grundsätzlich muss auch die Möglichkeit von Falschalarmen berücksichtigt werden, die u.a. durch Falschauswertungen der automatischen Brandmelder sowie durch böswillige Betätigung der Handfeuermelder (früher Druckknopfmelder) ausgelöst werden können. Hier ist die Entwicklung mittlerweile so weit, dass bei objektgerechter Fachplanung das Risiko von Falschalarmen stark reduziert ist (z.B. Betriebsart TM). Gegen mutwillige Auslösung ist man im Grunde genommen nie gefeit. Auch ein Brand kann mutwillig gelegt werden.

 

 

Technik

In der Regel sind mehrere Brandmelder zu Gruppen oder Schleifen zusammengefasst. Wird ein Alarm ausgelöst, so zeigt die Brandmeldeanlage die Nummer und manchmal auch gleich die Örtlichkeit des anschlagenden Brandmelders an.

Wenn Heißarbeiten (z.B. Schweißarbeiten) durchgeführt werden, wird eine ganze Schleife abgeschaltet, da Heißarbeiten Wärme, Licht oder Rauch einen Täuschungsalarm verursachen können. Der Rest des Objekts bleibt dabei weiterhin überwacht. In neueren Systemen ist auch die Abschaltung einzelner Melder möglich. Falschalarme (landläufig: Fehlalarme) entstehen unter anderem deshalb, weil Heißarbeiten nicht, wie nach Vorschrift gefordert, gemeldet werden. Außerdem entstehen Falschalarme, wenn es zu einem Druckabfall in der Sprinkleranlage kommt, durch Platzen des Sprinklerrohrs.

Bei Anlagen mit aktuellem Technikstand werden die Teilnehmer auf einem Datenbus in einem Ring zusammengeschaltet, so dass bei Ausfall einer Seite der Leitung die Anlage über die andere Seite der Leitung die Teilnehmer erkennen und auswerten kann.

Für spezielle Einsatzgebiete (zum Beispiel saubere Räumlichkeiten wie Labore und Technikräume) werden alternativ zu einer kleinen Brandmeldeanlage oder als Teil einer großen Anlage auch Rauchansaugsysteme (RAS) eingesetzt. Hierbei wird über ein Rohrsystem Luft zu einer zentralen Detektoreinheit geleitet.

 

Brandmelderzentrale (BMZ)

Die Brandmelderzentrale (Abkürzung: BMZ) ist die Zentrale und somit der wichtigste Bestandteil der Anlage. Dort laufen alle Meldungen der installierten Sensoren auf und lösen die vorher einprogrammierte Aktion aus. Dies kann das Absetzen eines Notrufes, das Ansteuern eines Computers oder einer Durchsageeinheit sein. Die BMZ vereint meist eine Steuereinheit und das so genannte Feuerwehrbedienfeld.

 

Nach Auslösung der BMA verschafft sich in der Regel die Feuerwehr den Zugang zum Objekt über das Feuerwehrschlüsseldepot. Nachdem der Zutritt zum Gebäude vorhanden ist, wird der ausgelöste Melder (sofern vorhanden) mit Hilfe des Feuerwehr-Anzeigetableaus (FAT) festgestellt. Die Bedienung der wichtigsten Funktionen erfolgt über das Feuerwehr-Bedienfeld. Optional kann der Melder auch über ein Brandmeldetableau festgestellt werden. Bei einem Brandmeldetableau ist der Grundriss des Gebäudes dargestellt, die einzelnen Melder sind darauf durch LEDs gekennzeichnet. Die Feuerwehr entnimmt nun aus dem Laufkartenkasten die Feuerwehrlaufkarten, die für jede einzelne Meldergruppe den von der Brandmeldeanlage schnellsten Weg aufgezeichnet haben.

 

Außerdem kann die Feuerwehr - je nach Ort, Größe und Lage des Gebäudes - einen Laufkartendrucker fordern, der die Laufkarten ausdruckt.

 

   

 

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